
Teilnahmebedingungen
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Wettbewerb „Sterne des Handwerks“ auf www.sterne-des-handwerks.de und dessen Durchführung.
§ 2
Wettbewerb
(1) Der Wettbewerb „Sterne des Handwerks“ wird von der Marketing Handwerk GmbH (im Folgenden „MH“ genannt) unter Schirmherrschaft der Aktion Modernes Handwerk e. V. in Kooperation mit der Mercedes-Benz Vertriebsorganisation Deutschland, als Förderer (Förderer) durchgeführt.
(2) Die Teilnahmefrist ist zwischen dem 15.08.2011 (00:00 Uhr) und dem 30.11.2011, (24:00 Uhr). Einsendeschluss ist der 30.11.2011 (24:00 Uhr). Verspätet eingereichte Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Eine verspätete Registrierung wird ebenfalls nicht mehr berücksichtigt.
§ 3
Teilnahme und Registrierung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Handwerksbetriebe, die nachweisbar als solche tätig sind und deren Betrieb über die Fahrzeugwerbung beworben wird.
(2) Die Teilnahme kann ausschließlich online über das Internetportal http://www.sterne-des-handwerks.de erfolgen.
(3) Der Teilnehmer hat das Anmeldeformular vollständig und korrekt auszufüllen und an MH zu versenden. Es sind keine Spitznamen, Falschangaben, Abkürzungen oder Tarnnamen erlaubt. Der Teilnehmer hat wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (nachstehend „Registrierungsdaten“) mitzuteilen. Die Registrierungsdaten sind vom Teilnehmer bei Bedarf zu aktualisieren und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Zugang des Anmeldeformulars bei MH wird unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.
(4) MH ist berechtigt, für den Fall, dass der Teilnehmer unwahre, ungenaue oder unvollständige Registrierungsdaten erteilt hat, die zu einer fehlerhaften Individualisierung des Teilnehmers führen können, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
(5) Vor Absendung der Bestätigungsmail durch MH erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren. Die Anmeldung wird von MH gespeichert und dem Teilnehmer nebst den rechtswirksam einbezogenen Teilnahmebedingungen per E-Mail mit der Bestätigungsmail zugesandt.
§ 4
Durchführung und Abwicklung
(1) Der Teilnehmer hat vier Bilder eines gestalteten Firmenfahrzeugs einzureichen. Pro Bild ist eine andere Seitenansicht des gestalteten Firmenfahrzeugs aufzunehmen. Dem Teilnehmer steht es frei, statt eines fotografierten Firmenfahrzeugs Entwürfe eines gestalteten Firmenfahrzeugs einzureichen. Die Regelungen für die Bilder gelten für die Entwürfe entsprechend.
(2) Die Gestaltungen müssen per Online-Formular über das Internetportal http://www.sterne-des-handwerks.de in digitalem JPG-Format eingereicht werden. Die Registrierung erfolgt auf der Website zu der URL http://www.sterne-des-handwerks.de.
(3) Das Bild muss eine Mindestbreite oder -höhe von 450 Pixel sowie eine Auflösung von mindestens 72 dpi haben. Die maximale Dateigröße liegt bei 4 Megabyte.
(4) Die eingereichte Datei wird im Datei-Upload durch die für die Teilnahme erforderliche Benutzer-Registrierung mit den dabei angegebenen Registrierungsdaten, kurzer Bildbeschreibung und Datum des Uploads versehen und auf diese Weise in einer speziellen Datenbank von http://www.sterne-des-handwerks.de gespeichert. Die Angaben werden in den entsprechenden Feldern des Registrierungsformulars eingetragen. Die Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken des Wettbewerbs einverstanden.
(5) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung der von ihm eingereichten Bilder/Entwürfe auf der Website http://www.sterne-des-handwerks.de ausdrücklich einverstanden. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Gestaltung oder der sonstigen eingereichten Inhalte.
(6) Die Gewinner werden von MH postalisch und/oder per E-Mail benachrichtigt. MH und seine Förderer sind berechtigt, Namen des Teilnehmers und eine Bildbeschreibung auf der Website zu der URL http://www.sterne-des-handwerks.de und/oder der Website der jeweiligen Förderer sowie in den Presseinformationen der MH und ihren Förderern zu veröffentlichen. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich einverstanden.
(7) Der Teilnehmer erklärt, dass er berechtigt ist, den Namen der Firma, die den Entwurf der Fahrzeugbeschriftung erstellt hat, im Rahmen der Registrierung mitzuteilen.
§ 5
Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Recht der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, vor allem die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. Das bedeutet u. a., dass die eingereichten Gestaltungen, Bilder und Kommentare und jeglicher von dem Teilnehmer übermittelter Content nicht rechtswidrig ist, insbesondere nicht obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, Gewalt verherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen ist. Darüber hinausgehend ist die Verwendung anstößiger Inhalte, doppeldeutiger Bezeichnungen und anderweitiger Darstellungen untersagt, deren Rechtswidrigkeit vermutet wird, aber nicht abschließend festgestellt werden kann.
§ 6
Rechte und Pflichten von MH
(1) MH führt keine Überprüfung der Bilder und des sonstigen insgesamt übermittelten Content des Teilnehmers auf Einhaltung der Pflichten des Teilnehmers aus § 5 und § 7 des Vertrages durch. Eine Prüfpflicht von MH besteht nicht.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder den begründeten Verdacht eines Verstoßes durch einen Teilnehmer ist das Unternehmen berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer auszuschließen und gegebenenfalls die von ihm übermittelten Bilder/Inhalte unverzüglich zu löschen.
(3) MH ist nicht zur Fertigung von Sicherheitskopien der von dem Teilnehmer übermittelten Bilder oder insgesamt sonstigen Content verpflichtet. MH fertigt keine Sicherheitskopien.
§ 7
Urheberrechte
(1) Der Teilnehmer versichert, Inhaber aller Rechte, insbesondere aller Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an der eingereichten Gestaltung zuzüglich des insgesamt übermittelten Contents zu sein. Soweit der Teilnehmer nicht Urheber der Gestaltung ist, sichert er die Inhaberschaft des alleinigen und uneingeschränkten Nutzungsrechts der Gestaltung zu. Er versichert die Inhaberschaft uneingeschränkter Verwertungsrechte aller Bildteile, dass die Gestaltung frei von Rechten Dritter ist sowie dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind. Der Teilnehmer versichert, die Rechte aller Urheber, Leistungsschutzrechtsinhaber, Schutzrechtsinhaber und sonstiger Berechtigter, die für eine Veröffentlichung, Verwertung und sonstige Auswertung der Bilder und allen sonstigen übermittelten Contents im Rahmen dieses Wettbewerbs durch MH erforderlich sind, erworben zu haben, insbesondere dass abgebildete Personen ihr ausdrückliches Einverständnis mit der Verwertung und Auswertung des Bildes in diesem im Rahmen dieses Wettbewerbs einverstanden sind.
(2) Der Teilnehmer stellt MH von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Auswertung des Bildes und allen sonstigen Inhaltes durch MH oder die Förderer erhoben werden sollten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die MH und/oder den Förderern bei der Durchsetzung und/oder Verteidigung ihrer Rechte entstehen sollten.
§ 8
Rechtseinräumung
Jeder Teilnehmer räumt MH sowie den jeweiligen Förderern des Gestaltungswettbewerbs die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht exklusiven Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Gestaltungen für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber, die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Gestaltungswettbewerb sowie darüber hinaus MH die entsprechenden Rechte, die Gestaltung redaktionell für das Portal und als Teaser zu nutzen, ein. Die Übertragung nach Satz 1 dieses Absatzes gilt für alle Medien. MH und die Förderer sind zur umfassenden Auswertung des übermittelten Bildes und der sonstigen insgesamt übermittelten Content des Teilnehmers im Internet und allen anderen Medien im Zusammenhang mit dem Wettbewerb berechtigt, insbesondere auf Ausstellungsplakaten, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards, Katalogen, Büchern, etc. Sollen Gestaltungen zu weitergehenden kommerziellen Zwecken außerhalb des Wettbewerbs, z. B. zur Herstellung von Merchandising-Produkten, weiter verwertet werden, so erhält der Teilnehmer hierfür ein Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung.
§ 9
Datenschutz
Mit unserer Datenschutzinformation unterrichten wir die Teilnehmer über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung für Art, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, sein Recht auf unentgeltliche Auskünfte seiner bei uns personenbezogenen Daten, sein Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.
§ 10
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

